Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft besteht im Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, die über Sachwerte in Form von Infrastruktur für E-Mobilität und oder Beteiligungen an Unternehmen, die über Projektrechte zur Errichtung von Infrastruktur für E-Mobilität verfügen. Bei den Projektrechten handelt es sich um die planerischen und rechtlichen Vorarbeiten, Genehmigungen, Verträge und sonstige Vereinbarungen, die für die Errichtung und den Betrieb von Schnell-Ladestationen für Elektromobilität erforderlich sind.
Aus den Erträgen dieser Beteiligungen – durch den Absatz von Strom als Kraftstoff für Elektromobilität sowie aus der Veräußerung der Vermögensgegenstände zum Fondslaufzeitende – werden nach Abzug aller Kosten Auszahlungen an die Anleger generiert. Zwei Schnellladeparks an hochfrequentierten Standorten hat die Fondsgesellschaft bereits als Startportfolio erworben.