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Karten neu gemischt

August 2019

Eckpunktepapier und Referentenentwurf zur Zukunft der freien Vermittler

Die Karten zur Zukunft der feien Vermittler werden neu gemischt, denn die große Koalition macht ernst in Sachen Verbraucherschutz. Den Schutz der Kapitalanleger sieht sie künftig in der Verantwortung der BaFin und will die Kontrolle der freien Finanzdienstleister zur Aufgabe der Behörde machen. Im Koalitionsvertrag heißt es unter Abschnitt X, Punkt 5: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“ Bislang ist das – je nach Bundesland – Aufgabe der Industrie- und Handelskammern oder der Gewerbeämter.

 

Paragrafen 34f und h werden gestrichen

Nun, rund anderthalb Jahre später, haben sich das Finanzministerium und das Justizministerium auf ein Eckpunktpapier geeinigt. Darin steht, wie die Kontrolle der freien Finanzvermittler künftig funktionieren soll. So werden die Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung gestrichen. Stattdessen werden die Berater und Vermittler unter dem Begriff „Finanzanlagendienstleister“ zusammengefasst und ab dem 1. Januar 2021 von der BaFin kontrolliert. Das betrifft 37.784 Finanzanlagenvermittler und 191 Honorar-Finanzanlagenberater. Exakt so viele waren zum 1. April 2019  zugelassen.
 Darunter sind 8.973 Finanzanlagenvermittler mit Lizenz nach Paragraph 34f, Absatz 2 zum Verkauf geschlossener Investmentvermögen. Wie viele von denen tatsächlich aktiv sind, kann nur geschätzt werden. Die Geschäftsführer und Vorstände von Vertriebsgesellschaften mit einem Ohr am Markt gehen davon aus, dass nur jeder dritte tatsächlich noch im Geschäft ist. Das wären rund 3.000 Vermittler.

 

Mammutaufgabe für die BaFin

Dennoch erscheint die Kontrolle wie eine Mammutaufgabe für die BaFin, die schon jetzt manchmal überfordert wirkt.  Die Reaktionen der Maklerpools, Haftungsdächer und Vermittler-Verbände sind daher in der Hautsache zurückhaltend. Die überwiegende Mehrheit kann nicht erkennen, warum eine Aufsicht durch die BaFin eine Verbesserung zur aktuellen Situation darstellen soll. So lägen keine Informationen über Schäden vor, die die bisherige Aufsicht hätte verhindern können. Vielmehr habe die BaFin bei Produkt- und Instituts-Skandalen wie Prokon, Infineon, S&K, P&R und Deutsche Bank in ihrer Aufsichtsfunktion versagt.

Das sehen nicht alle Marktbeobachter so. Analyst Stefan Loipfinger zum Beispiel begrüßt es, dass Finanzvermittler künftig von der BaFin beaufsichtigt werden. Er erhofft sich strengere Kontrollen von kompetenten Prüfern und ein funktionierendes Beschwerdemanagement sowohl gegenüber den Anbietern als auch gegenüber den Vermittlern.

Fast zeitgleich hat das Wirtschaftsministerium einen Referentenentwurf überarbeitet, der ebenfalls Auswirkungen auf die Zukunft der Vermittler hat. Es geht um die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Wie sich bereits im ersten Entwurf abzeichnete, hat sich das Ministerium dabei an der EU-Vorschrift MIFID II orientiert. So müssen die freien Berater künftig unter anderem – wie schon jetzt die Mitarbeiter in den Banken – jedes telefonische Verkaufsgespräch mit ihren Kunden aufzeichnen.

Alleine dieser Aufwand brachte manche Banken an ihre Grenzen. Daher sollte es niemanden verwundern, wenn die Zahl der aktiven Fonds-Vermittler weiter sinkt. Keine gute Aussichten.

Herzlich, Ihr

Markus Gotzi

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